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Was ist erlaubt?

Fotografieren und Filmen

Eine junge Frau macht ein Selfie vor einem Gemälde. (Foto: Seele)

Sie möchten Ihre Eindrücke vom Museum und einzelnen Exponaten festhalten und mit anderen teilen? In der ständigen Ausstellung ist das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken erlaubt, in den Sonderausstellungen nicht.

Andere Besucher dürfen nicht gestört und ohne ihre Einwilligung nicht im Bild sein. Blitz, Stativ und Handystick sind nicht erlaubt.

Achtung: Die Weitergabe und der Verkauf von Aufnahmen urheberrechtlich geschützter Kunstwerke sowie deren Upload im Internet stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die juristisch verfolgt werden kann. Dieser Vorbehalt gilt vor allem für die Kunstwerke des 20. Jahrhunderts.